Brustverkleinerung
Bei der Brustverkleinerung sind die operativen Schritte ähnlich wie bei der Bruststraffung. Bei der Brustverkleinerung wird zusätzlich ein entsprechender Drüsenanteil zur Verkleinerung der Brust,entfernt. Der innere BH, wie er bei der Straffung erfolgt, ist bei der Brustverkleinerung genauso möglich.
Sowohl die Bruststraffung als auch die Brustverkleinerung wird heute in einer narbensparenden Technik durchgeführt. Früher erfolgte der so genannte T-Schnitt, der eine Narbe über die Brustumschlagsfalte hinauslaufen ließ. Ich persönlich führe heute die Bruststraffung/Verkleinerung in der narbensparenden Technik nach Lejour durch. Dabei läuft eine kaum sichtbare Narbe um den Warzenhof und bei sechs Uhr an dem Warzenhof senkrecht nach unten in Richtung der Brustumschlagsfalte. Eine Narbe, wie sie früher bei dem so genannten T-Schnitt zusätzlich entstand, das heißt im Bereich der Brustumschlagsfalte, entfällt. Wichtig bei dieser neuen Operationstechnik ist, dass der Patient darüber aufgeklärt wird, dass sein endgültiges Ergebnis erst nach 3-6 Monaten vorliegt. Postoperativ sollte ein Stütz,-Kompressions-BH mindestens 3 Monate getragen werden.
Durch eine neue Technik schaffe ich zusätzlich einen neuen inneren BH, so das dass Ergebnis viele Jahre trotz Alterungsprozess und Bindegewebsschwäche hält. Bei dieser neuen Technik werden aus der Lederhaut (aus der überschüssigen Haut der Brust) zwei ca. 1cm breite Streifen geschnitten, die wie ein Kreuz gelegt werden und von der Brustwarze bis zur Brustumschlagsfalte reichen und am Brustmuskel fixiert werden.
Bei dieser Operationstechnik bleibt die Empfindlichkeit / Sensibilität der Brustwarzen erhalten.
Bei späterem Kinderwunsch ist das Stellen des Kindes möglich, da die Milchgänge nicht im operationsgebiet liegen.
Bei einer sehr großen Brust ist die narbensparende Technik nicht mehr möglich. Dann muß der T- Schitt zur Anwedung kommen. d.h. es wird auch eine Narbe im Bereich der Brustumschlagsfalte nötig, und die Brustwarze muß als freies Hauttransplantat versetzt werden. Somit verliert die Brustwarze alle Funktionen u.a. auch die Sensibilität und Stillfähigkeit.
Der operative Eingriff kann sowohl ambulant als auch stationär unter Vollnarkose durchgefürt werden.
Bei großen Brüsten konnen Beschwerden auftreten, so dass die Krankenkasse eventuell die Kosten einer Operation übernimmt. Dazu müßte ein Gutachten geschrieben werden, dass bei der Krankenkasse eingereicht wird. Der medizinische Dienst entscheidet schließlich, ggf. nach persönlicher Vorstellung und Untersuchung, ob eine medizinische Notwendigkeit/ Indikation vorliegt.
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Mammareduktion/ Brustverkleinerung Pressebeitrag
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